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EV zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten: Ist § 394 EO unionsrechtswidrig?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtAufsatzMichael Woller, Marie Hornyikecolex 2019, 1049 - 1052 Heft 12 v. 28.11.2019

A Einleitung

Die Erfolgshaftung des § 394 EO bei entstandenen Schäden durch den Erlass ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen (EV) birgt ein durchaus hohes Risiko für Antragsteller, zumal - je nach Länge des Hauptverfahrens - beträchtliche Schadenssummen anfallen können.

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