A Einleitung
Die Erfolgshaftung des § 394 EO bei entstandenen Schäden durch den Erlass ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen (EV) birgt ein durchaus hohes Risiko für Antragsteller, zumal - je nach Länge des Hauptverfahrens - beträchtliche Schadenssummen anfallen können.