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Gerichtliche Gestattung der Übertragung vinkulierter Aktien

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/462ecolex 2019, 1045 - 1047 Heft 12 v. 28.11.2019

1. Der Zweck der Vinkulierung von Namensaktien, mit denen ein Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat verbunden ist, besteht in der Sicherung des Einflusses der Gesellschaft auf die Zusammensetzung der Gesellschaften als Entsendungsberechtigte.

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