Die Frage, in welchem Umfang Zivilgerichte an Bescheide von Verwaltungsbehörden gebunden sind, beschäftigt die Rechtswissenschaft seit der gesetzwidrigen Ehedispense. (FN ) Anlass zur Diskussion gibt sie seit jeher. Dies zeigt nicht zuletzt eine von spannenden Abgrenzungsfragen geprägte Entscheidung des OGH.
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