Der VwGH hat im Jahr 2018 erkannt, dass einer Bürgerinitiative auch im vereinfachten UVP-Verfahren Parteistellung zu gewähren sei. Der VwGH stützte sich dabei auf vermeintlich relevante Rsp des EuGH. Die völker- und unionsrechtlichen Determinanten erwecken allerdings Zweifel an dieser Rechtsauffassung.
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