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Vorstandshaftung in Deutschland

GesellschaftsrechtAufsatzDr. Dirk Jannottecolex 2018, 583 - 587 Heft 7 v. 24.8.2018

Normen: § 84 AktG 1937; § 95 dAktG; § 93 Abs 6 dAktG; § 256 ZPO; § 823 Abs 2 BGB; § 15a IO; § 69 AO

Schlagwörter:

Unternehmensverfassung; Haftungsbestimmungen; Aufsichtsrat; Vorstand; Arbeitnehmervertreter; Kapitalvertreter; Hauptversammlungsbeschluss; Ermessensspielraum; Schadenersatzklage; Minderheitsaktionäre; Pflichtverstöße; Gesellschaftswohl; Unredlichkeit; Beweislastumkehr; Verjährung; Umweltschäden; Steuerbehörden; Wettbewerbsverstöße

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