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Vorstandshaftung in England

GesellschaftsrechtAufsatzBill Carr, MMag.Dr. Constantin Callecolex 2018, 588 - 593 Heft 7 v. 24.8.2018

Normen: § 93 dAktG

Schlagwörter:

Leitungsorgane; Verhaltensmaßstab; Richterrecht; Direktoren; Befugnisse; Verwaltungsrat; Machtbegrenzung; Unternehmenserfolg; Ermessensspielraum; Geschäftsbeziehungen; Kunden; Interessenkonflikte; Geschenkannahmeverbot; Klagslegitimation; Insolvenz; Verwaltungsstrafen; Haftungsbefreiung; Gesetzesverstöße; Schadenersatz

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