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Über Ansprüche zwischen Gesellschaftern einer GesbR neu ist im streitigen Verfahren zu entscheiden

RechtsprechungGesellschaftsrechtn. n.ecolex 2017/138ecolex 2017, 322 Heft 4 v. 27.5.2017

Entscheidung: OGH 19.12.2016, 9 Ob 81/16a

Normen: § 1 Abs 2 AußStrG; § 838 a ABGB; § 1188 ABGB

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