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Rechtskraftwirkung bei Veräußerung einer streitverfangenen Sache

RechtsprechungZivilprozessrechtn. n.ecolex 2017/139ecolex 2017, 323 Heft 4 v. 27.5.2017

Entscheidung: OGH 23.1.2017, 5 Ob 161/16m

Normen: § 234 ZPO; § 406 ZPO; § 523 ABGB

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