Zusammenfassung: Der VwGH geht auf dem Weg zu dieser Entscheidung der Frage nach, ob eine Gemeinderätin der Behörde das konkrete Ausmaß der beruflichen und privaten Nutzung in Hinblick auf Aufwendungen für den Ankauf einer Digitalkamera und die Geltendmachung von Werbungskosten hinreichend klar zugänglich gemacht hat.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 EStG