Zusammenfassung: Der VwGH stellt mit seiner Entscheidung deutlich fest, dass ein im Außendienst tätiger angestellter Geschäftsführer, der noch dazu im Vertrieb tätig ist, pauschalierte Werbungskosten als Vertreter nicht geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 6 EStG