Zusammenfassung: Der Autor wendet sich mit seinem Beitrag dem Zwischenurteil als teilweise Verfahrenserledigung einer Sachentscheidung zu und widmet sich dieser verfahrensökonomischen Frage rechtsvergleichend, indem er auf entsprechende Reglements in Deutschland, England und der Schweiz eingeht. Worauf hat die erkennende Instanz zu achten?
Rechtsgrundlagen: § 393a ZPO; Art 237 chZPO; § 301 dZPO