Zusammenfassung: In Hinblick auf die Errichtung und Mangelhaftigkeit einer Biomasseförderunganlage geht die erkennende Instanz dem Oppositionsbegehren gegen die exekutive Durchsetzung der Sanierungskosten nach. Wie beurteilt sich die Aufrechnung der Beklagten mit dem Anspruch der Klägerin auf einen Haftrücklass in Form einer Bankgarantie?
Rechtsgrundlagen: § 932 ABGB; § 1170 ABGB; § 35 EO