Zusammenfassung: Die erkennende Instanz geht mit ihrer Entscheidung der Frage nach, mit welchen Mitteln ein Gebrauchtwagenkäufer in Hinblick auf einen branchenweit bekannterweise reparaturanfälligen Motor gegen den Verkäufer vorgehen kann.
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB; § 872 ABGB; § 922 ABGB