Zusammenfassung: Im Rahmen ihrer Entscheidung erhellt die erkennende Instanz die Frage, wie weit Informationspflichten einer Pensionskasse reichen. Kann ein Leistungsberechtigter Einsichtnahme und Information über deren Geschäftspläne erwirken?
Rechtsgrundlagen: § 19 PKG; § 20 PKG; § 33 Abs 1 PKG