Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich den Konsequenzen des "opting outs" aus der Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft durch Pensionskassen. Der Autor geht dahingehend auf die Frage ein, wie sich gegensätzlich dazu ein "Hineinoptieren" gestaltet, um die Höhe der Pension in der Leistungsphase zu garantieren.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 2 PKG; § 12a Abs 2 PKG; § 18 BPG