Zusammenfassung: Die Verfasserin würdigt im Rahmen ihres Beitrags die Neureglementierung der Geldschuld durch den vorgeschlagenen § 907a Abs 1 ABGB in Bezug auf das Vorliegen einer Hol- bzw. Bringschuld. Ist eine facultas alternativa zugunsten des Gläubigers begrüßenswert?
Rechtsgrundlagen: § 905 Abs 2 ABGB; § 907a ABGB; § 1334 ABGB