Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob im Anerkenntnis eines gewissen Betrages und im Beharren auf eine Abrechnung ein konkludentes Verzichten auf die Einleitung eines Sachverständigenverfahrens erblickt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 863 ABGB; § 12 Abs 3 VersVG