Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, wie sich eine Vorerkrankung des Versicherten in einer Unfallversicherung, die zu 75% Einfluss auf Unfallfolgen hatte, bei Kenntnis des Versicherers auf dessen Leistungspflicht auswirkt.
Rechtsgrundlagen: Art 7 AUVB; Art 23 AUVB