Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass im Falle gewährleistungs- bzw. schadenersatzrechtlicher Ansprüche das Gericht nicht über die abgabenrechtliche Komponente als Vorfrage zu entscheiden hat, ob der Ersatzberechtigte Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzuges vergütet bekommt.
Rechtsgrundlagen: § 932 ABGB; § 1295 ABGB