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Ausländische Kapitalanlagefonds: Beendigung des Repräsentantenvertrags muss von der ausländischen Gesellschaft selbst veröffentlicht werden

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2012/142ecolex 2012, 325 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt eindeutig klar, dass die Pflicht zur Veröffentlichung der Beendigung eines Repräsentantenvertrags die ausländische Gesellschaft selbst trifft.

Rechtsgrundlagen: § 1 InvFG; § 23 InvFG; § 29 JN

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