Zusammenfassung: Unter Zugrundelegung des § 269 UGB geht der Beitrag der Frage auf den Grund, wie weit die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses reicht. Wie sind entsprechende Verstöße zu sanktionieren?
Rechtsgrundlagen: § 269 UGB
Zusammenfassung: Unter Zugrundelegung des § 269 UGB geht der Beitrag der Frage auf den Grund, wie weit die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses reicht. Wie sind entsprechende Verstöße zu sanktionieren?
Rechtsgrundlagen: § 269 UGB