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Auskunftserteilung gem § 118 AktG ist im Außerstreitverfahren durchzusetzen

AußerstreitrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2012/137ecolex 2012, 317 - 318 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt vorliegend fest, dass der Aktionär zur Durchsetzung der Auskunfterteilung nach § 118 AktG seinen Anspruch im Außerstreitverfahren geltend zu machen hat.

Rechtsgrundlagen: § 14 AktG; § 118 AktG

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