Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob ein Gläubiger in Bezug auf eine Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht nachforschen muss, ob eine Zahlung tatsächlich aus dem Vermögen des Schuldners oder aus der Sphäre eines Dritten stammt.
Rechtsgrundlagen: § 28 Z 2 IO