In vorliegender Sache thematisiert der EuGH die Erhebung einer Gesellschaftssteuer auf die Verlustabdeckung durch einen Gesellschafter iZm der Kapitalansammlungs-RL und stellt dahingehend klar, dass der Zeitpunkt und nicht die Form der Verpflichtung maßgeblich ist, um eine Vereinbarkeit zu bejahen.
EuGH C-492/10