Zusammenfassung: Die erkennende Instanz geht mit ihrer Entscheidung der Frage nach, welcher Mindestlohn bei Einsatz im 24-h Rhythmus bei der Betreuung einer Pflegebedürftigen anzusetzen ist. War die Betreuerin im Haushalt der Bedürftigen aufgenommen?
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 HBeG