Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob der geschädigte Anleger beweisen muss, dass er bei richtiger Beratung nicht entsprechend investiert hätte und somit auch der Schaden entfallen wäre. Ist eine Analogie zur Arzthaftung zulässig?
Rechtsgrundlagen: § 1300 ABGB