Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag behandelt den Erwerb eigener Aktien durch leitende Angestellte im rechtlichen Dunstkreis des Kautionsschutzgesetzes in Hinblick auf dessen - analoge - Anwendung und einschlägige Schutzbestimmungen.
Rechtsgrundlagen: § 3 KautSchG; § 4 KautSchG