Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der UFS klärend der Frage zu, ob aus Spendenbegünstigungsbescheiden ein Vertrauensschutz für spätere Abgabenverfahren abgeleitet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 236 BAO; § 311 BAO
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der UFS klärend der Frage zu, ob aus Spendenbegünstigungsbescheiden ein Vertrauensschutz für spätere Abgabenverfahren abgeleitet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 236 BAO; § 311 BAO
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