Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich das Gericht der Grunderwerbssteuerpflicht bei up-stream - Verschmelzungen zu widmen und dahingehende grundrechtliche Bedenken zu zerstreuen.
Rechtsgrundlagen: § 1 GrEStG; § 6 UmgrStG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich das Gericht der Grunderwerbssteuerpflicht bei up-stream - Verschmelzungen zu widmen und dahingehende grundrechtliche Bedenken zu zerstreuen.
Rechtsgrundlagen: § 1 GrEStG; § 6 UmgrStG
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