Zusammenfassung: In Hinblick auf die Exekution der Rechte eines Stifters wendet sich der OGH dem Zugriff auf organisatorische Einflussrechte und dem Verhältnis Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde zu.
Rechtsgrundlagen: § 3 PSG; § 6 PSG; § 33 PSG; § 330 EO