Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung spricht der OGH eine klare Sprache, indem er sich deutlich gegen die Notariatsaktspflicht bei Aufgriffsrechten in GmbH-Verträgen und für die bloß notarielle Beurkundung formeller Satzungsbestandteile ausspricht.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 1 GmbHG; § 76 Abs 2 GmbHG; § 879 ABGB; § 934 ABGB