Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung spricht sich der OGH eindeutig dagegen aus, dass die Veräußerung des Kundenstocks ohne Bescheinigung isoliert betrachtet ein unwiederbringlicher Nachteil im Regime des GmbHG sein soll.
Rechtsgrundlagen: § 42 GmbHG; § 50 GmbHG; § 3 EO; § 378 EO; § 397 EO