Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich die erkennende Instanz der Frage, wie mit einer Zustellung bei mehr als fünf Monaten Abwesenheit von einer Abgabestellte zu verfahren ist.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 ZustG
Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich die erkennende Instanz der Frage, wie mit einer Zustellung bei mehr als fünf Monaten Abwesenheit von einer Abgabestellte zu verfahren ist.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 ZustG