Zusammenfassung: Unter Zugrundelegung der Entscheidung des OGH zu 6 Ob 40/12v geht der Verfasser kritisch auf die Parteistellung der Stiftung im gerichtlichen Abberufungsverfahren ein, indem er vorgenanntes Judikat unter Heranziehung von Stimmen aus Judikatur und Lehre analysiert.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 2 PSG