Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, wie das Exekutionsgericht bei einer behaupteten vorübergehenden Unmöglichkeit der Erfüllung einer Handlungspflicht vorzugehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 35 EO; § 354 EO; § 358 EO