Zusammenfassung: Gegenständlich befasst sich der OGH mit den Folgen fehlerhafter Anlageberatung bei bereits vorgefasstem Anlageentschluss und würdigt dahingehend den Ersatz des Nichterfüllungsschaden als Wiedergutmachung. Wie weit reichen die Beweispflichten des Geschädigten?
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1300 ABGB