Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob ein Busfahrer eine Dienstbeurteilung gerichtlich überprüfen lassen kann, wenn von eben dieser Beurteilung die Einstufung in eine höhere Entlohnungsgruppe abhängig gemacht wird.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB