Zusammenfassung: Der erkennende Senat äußert sich in Hinblick auf eine Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers zu der Frage, ob das Arbeitsverhältnis zu dem selben Arbeitgeber zu selben Bedingungen als Option zugunsten des Arbeitnehmers (wieder) begründet wird.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 5 AlVG; § 1162b ABGB