Zusammenfassung: Im zweiten Teil der Beitragsreihe sprechen die Verfasser an, welche Pflichten Parteienvertreter (Rechtsanwälte und Notare) in Bezug auf Abgabenerklärungen in Hinblick auf die Immobilienertragssteuer treffen. Besonders in Bezug auf die vorzunehmende Selbstberechnung werden die aus dieser sowie aus der Meldepflicht erwachsenden Probleme und Risiken thematisiert.