Zusammenfassung: Mit vorliegendem Beitrag wenden sich die Verfasser der Frage zu, ob das Schutzregime des § 617 ZPO in Hinblick auf Schiedsvereinbarungen auf Gesellschafter anzuwenden oder teleologisch zu reduzieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 617 ZPO; § 6 KSchG