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Merchandising als markenmäßige Benutzung

MarkenrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Michael Horak, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2011/285ecolex 2011, 729 - 730 Heft 8 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen einer Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob Merchandising als markenmäßige Benutzung und die auf Waren angebrachte Marke als Herkunftsbezeichnung verstanden werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 1 MSchG; § 10 Abs 1 Z 2 MSchG

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