Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich Fragen in Hinblick auf die Voraussetzungen einer funktionsgerechten Benutzung einer Dienstleistungsmarke zu. Wie wird eine gedankliche Beziehung in Hinblick auf ein bestimmtes Unternehmen hergestellt?
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG