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Verstoß in der Rechtsschutzversicherung schon durch Aufnahme einer angeblich intransparenten Klausel in den Vertrag, nicht erst durch Berufung darauf

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2011/270ecolex 2011, 707 Heft 8 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz hatte sich in Hinblick auf intransparente Klauseln eines Vertrags mit dem maßgeblichen Zeitpunkt eines Versicherungsfalls zu befassen, der im Zeitpunkt des Abschlusses wohl bereits in das Stadium der Gefahrverwirklichung gekommen ist.

Rechtsgrundlagen: Art 2.3. ARB 2007; § 6 Abs 3 KSchG; § 14 VersVG

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