Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der VwGH der Frage zu, ob dem Umweltanwalt im baurechtlichen Verfahren über die Errichtung von Gebäuden mit verbauter Grundfläche von mehr als 1000m² ein Mitspracherecht hinsichtlich der Art des Energieeinsatzes zukommt.
Rechtsgrundlagen: § 33 OÖ BauO; § 3 OÖ BautechnikV; § 5 OÖ UmweltschutzG 1996