Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, ob in Hinblick auf eine Behinderung die Anschaffung eines Vitamingetränks als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG; § 35 EStG
Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, ob in Hinblick auf eine Behinderung die Anschaffung eines Vitamingetränks als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG; § 35 EStG