Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Frage, ob ein "OK"-Vermerk eines Telefaxgerätes bereits den Anscheinsbeweis einer ordnungsgemäßen Übertragung liefert und somit eine Willenserklärung als zugegangen anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 862a ABGB