Zusammenfassung: Im Fokus der vorliegenden Entscheidung steht die Würdigung einer arbeitsvertraglichen Klausel, die einem arbeitnehmerähnlichen Handelsvertreter einen Bonus nur für den Fall eines aufrechten und ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum Dienstgeber zuerkennt.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB