Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der Gerichtshof der Frage wertend zu widmen, ob die Lebensgefährtin des Sohnes eines Versicherungsnehmers als vom versicherungsrechtlichen Angehörigenprivileg erfasst zu sehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 2 VersVG