§ 1295 ABGB; § 67 VersVG; § 1 EKHG; § 1304 ABGB; § 11 Abs 1 KHVG; § 2 Abs 2 KHVG
Vorliegendes Judikat unterzieht die Pflichten des Abschleppers einer näheren Analyse. Fraglich war dabei, ob der Halter beim Abschleppen für Schäden Dritter einzustehen hat. Hat sich eine typische Betriebsgefahr verwirklicht.