§ 1295 ABGB; § 1325 ABGB
In entschiedener Sache hatte sich die erkennende Instanz der Zulässigkeit und den Grenzen ergänzender Schmerzengeldansprüche zuzuwenden.
OGH 19.1.2011, 3 Ob 241/10b
§ 1295 ABGB; § 1325 ABGB
In entschiedener Sache hatte sich die erkennende Instanz der Zulässigkeit und den Grenzen ergänzender Schmerzengeldansprüche zuzuwenden.
OGH 19.1.2011, 3 Ob 241/10b